Ohne Vignette erwischt: Diese Strafen und Bußgelder drohen in Österreich

Markus Breitner

Markus Breitner

27 Juni 2026

9 Lesezeit in Minuten
Ohne Vignette erwischt: Diese Strafen und Bußgelder drohen in Österreich

Ohne Vignette erwischt: Diese Strafen und Bußgelder drohen in Österreich

Einleitung

Österreich lockt jedes Jahr Millionen von Autofahrern an – sei es für den Skiurlaub, eine Durchreise nach Italien oder einen Wochenendtrip nach Wien. Doch wer die mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültige Vignette befährt, erlebt schnell eine böse Überraschung. Die österreichische Mautaufsicht – betrieben von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) – kontrolliert konsequent, und die Strafen sind empfindlich.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Vignettenregelungen in Österreich wissen müssen: von den aktuellen Bußgeldern über den Ablauf eines Strafverfahrens bis hin zu praktischen Tipps, wie Sie teure Fehler vermeiden.


Was ist die Vignette und warum ist sie Pflicht?

Die Vignette ist eine Straßenbenutzungsgebühr für Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Sie wird von der ASFINAG erhoben und gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Seit 2018 gibt es neben der klassischen Klebevignette auch die Digitale Vignette, die an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden ist.

Vignettenarten und aktuelle Preise (2024/2025)

| Vignettenart | PKW-Preis 2024 | PKW-Preis 2025 |
|—|—|—|
| 10-Tages-Vignette | 9,90 € | 8,60 € |
| 2-Monats-Vignette | 29,00 € | 25,70 € |
| Jahresvignette | 96,40 € | 92,50 € |

Wichtig: Die Digitale Vignette ist erst 18 Tage nach dem Online-Kauf gültig – es sei denn, Sie kaufen sie direkt an einer ASFINAG-Vertriebsstelle oder Tankstelle. Planen Sie Ihre Reise also rechtzeitig!

Die Vignettenpflicht gilt auf allen Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S) in Österreich. Einige wenige Streckenabschnitte sind ausgenommen, etwa die A14 zwischen der deutschen Grenze und der Anschlussstelle Hohenems. Zusätzlich gibt es Sondermautstrecken (z. B. Brenner-Autobahn, Tauern-Tunnel, Arlberg-Tunnel), für die eine separate Gebühr anfällt.


Erwischt ohne Vignette: Diese Strafen drohen

Die Kontrolle der Vignettenpflicht erfolgt in Österreich zunehmend automatisiert. Kameras an Mautportalen erfassen die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge und gleichen sie in Echtzeit mit der Datenbank der Digitalen Vignetten ab. Bei Klebevignetten werden stichprobenartige Kontrollen durch die Mautaufsicht durchgeführt.

Stufe 1: Die Ersatzmaut

Werden Sie ohne gültige Vignette erwischt, erhalten Sie zunächst eine Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut. Diese beträgt:

    • 120 Euro für einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder)
    • 240 Euro für mehrspurige Kraftfahrzeuge (PKW, Wohnmobile bis 3,5 t)
    Die Ersatzmaut ist keine Strafe im eigentlichen Sinne, sondern eine Art Nachzahlung. Sie wird Ihnen entweder direkt vor Ort von der Mautaufsicht ausgehändigt oder per Post zugestellt. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen.
    Tipp: Zahlen Sie die Ersatzmaut fristgerecht! Damit ist die Angelegenheit in den meisten Fällen erledigt, und es wird kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

    Stufe 2: Das Verwaltungsstrafverfahren

    Wer die Ersatzmaut nicht fristgerecht bezahlt oder wiederholt ohne Vignette erwischt wird, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen. Die Strafen sind hier deutlich höher:

    • Geldstrafe von 300 bis 3.000 Euro gemäß § 20 Abs. 1 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
    • Im Wiederholungsfall können die Strafen am oberen Ende des Rahmens liegen
    • Zusätzlich fallen Verfahrenskosten an
    Das Verwaltungsstrafverfahren wird von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) durchgeführt. Sie erhalten einen Strafbescheid, gegen den Sie innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben können.

    Sonderfall: Manipulation der Vignette

    Besonders streng wird geahndet, wenn die Vignette manipuliert, gefälscht oder missbräuchlich verwendet wird. Dazu zählen:

    • Das Übertragen einer Klebevignette von einem Fahrzeug auf ein anderes
    • Das Verwenden einer abgelaufenen Vignette mit gefälschtem Datum
    • Das Aufkleben der Vignette auf eine Folie statt direkt auf die Windschutzscheibe
    In solchen Fällen drohen Strafen von bis zu 3.000 Euro, und die Ersatzmaut-Option entfällt.

    Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

    Viele Autofahrer tappen unwissentlich in die Vignetten-Falle. Hier sind die häufigsten Fehler und wie Sie sie umgehen:

    1. Falsch aufgeklebte Vignette

    Die Klebevignette muss direkt auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden – und zwar so, dass die Trägerfolie entfernt wurde. Wird die Vignette auf eine Folie oder einen Aufkleber geklebt, gilt sie als ungültig.

    So machen Sie es richtig:

    • Reinigen Sie die Stelle an der Windschutzscheibe

    • Lösen Sie die Vignette vollständig von der Trägerfolie

    • Kleben Sie sie im linken oberen Bereich der Windschutzscheibe auf

    • Achten Sie darauf, dass die Vignette nicht beschädigt ist


    2. Abgelaufene Vignette

    Die Jahresvignette gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres – also insgesamt 14 Monate. Trotzdem vergessen viele Autofahrer den Wechsel. Die 10-Tages-Vignette gilt exakt für den aufgedruckten Zeitraum.

    3. Falsches Kennzeichen bei der Digitalen Vignette

    Bei der Digitalen Vignette wird das Kennzeichen bei der Registrierung hinterlegt. Ein Tippfehler oder ein Fahrzeugwechsel ohne Aktualisierung führt dazu, dass die Vignette als ungültig erkannt wird.

    4. Verwechslung mit der Schweizer Vignette

    Die österreichische und die schweizerische Vignette sind nicht austauschbar. Wer aus der Schweiz nach Österreich fährt, benötigt eine separate österreichische Vignette.

    5. Vergessen bei Mietwagen

    Bei Mietwagen ist nicht immer eine Vignette inkludiert. Fragen Sie bei der Anmietung explizit nach, ob eine Digitale Vignette hinterlegt ist oder ob Sie selbst eine kaufen müssen.

    Profi-Tipp: Kaufen Sie die Digitale Vignette bequem über die ASFINAG-App oder die Website [asfinag.at](https://www.asfinag.at). So haben Sie den Nachweis immer digital dabei und vermeiden Probleme mit beschädigten Klebevignetten.

    Was tun, wenn der Strafbescheid kommt?

    Sie haben einen Strafbescheid wegen fehlender Vignette erhalten? Dann sollten Sie schnell und überlegt handeln:

    Schritt 1: Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig

    Kontrollieren Sie folgende Punkte:

    • Stimmt das Kennzeichen?

    • Stimmen Datum und Uhrzeit des Verstoßes?

    • Hatten Sie tatsächlich keine gültige Vignette?

    • Ist der Bescheid fristgerecht zugestellt worden?


    Schritt 2: Ersatzmaut zahlen oder Einspruch erheben

    Wenn der Verstoß berechtigt ist und Sie eine Ersatzmaut-Aufforderung erhalten haben, zahlen Sie diese innerhalb der Frist. Damit ist die Sache erledigt.

    Bei einem Verwaltungsstrafbescheid haben Sie vier Wochen Zeit für einen Einspruch. Gründe für einen erfolgreichen Einspruch können sein:

    • Sie hatten eine gültige Digitale Vignette, die nicht korrekt erfasst wurde
    • Es liegt ein Fehler bei der Kennzeichenerfassung vor
    • Der Bescheid enthält formale Fehler

    Schritt 3: Rechtliche Beratung einholen

    Bei hohen Strafen oder im Wiederholungsfall empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts oder eines Automobilclubs wie dem ÖAMTC oder ADAC. Diese können Sie bei der Formulierung eines Einspruchs unterstützen.


    Besonderheiten für ausländische Autofahrer

    Deutsche, Schweizer und andere ausländische Autofahrer sind von der Vignettenpflicht nicht ausgenommen. Einige wichtige Besonderheiten:

    • Vollstreckung im Ausland: Österreich kann Bußgelder über das EU-Vollstreckungsabkommen auch in Deutschland und anderen EU-Ländern eintreiben. Ab einem Betrag von 25 Euro ist die grenzüberschreitende Vollstreckung möglich.
    • Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist für Mautdelikte beträgt in Österreich drei Jahre. Ein Strafbescheid kann also auch noch lange nach der Reise eintreffen.
    • Halterauskunft: Österreichische Behörden können über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Halterdaten deutscher Fahrzeuge abfragen.
    Achtung: Ignorieren Sie einen österreichischen Strafbescheid nicht! Die Vollstreckung in Deutschland ist rechtlich möglich und wird in der Praxis auch durchgesetzt.

    Sondermautstrecken nicht vergessen

    Neben der Vignette gibt es in Österreich mehrere Sondermautstrecken, für die eine zusätzliche Gebühr fällig wird. Die Vignette allein reicht hier nicht aus:

    • Brenner-Autobahn (A13): ca. 11,50 € (PKW, einfache Fahrt)
    • Tauern-Tunnel (A10): ca. 13,50 € (PKW, einfache Fahrt)
    • Arlberg-Tunnel (S16): ca. 11,50 € (PKW, einfache Fahrt)
    • Karawanken-Tunnel (A11): ca. 7,90 € (PKW, einfache Fahrt)
    • Pyhrn-Autobahn – Gleinalm- und Bosruck-Tunnel (A9): variable Gebühren
    Auch hier drohen bei Nichtbezahlung Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen.

    Fazit: Vorbeugen ist günstiger als Nachzahlen

    Die Vignettenregelungen in Österreich sind klar und die Kontrollen effektiv. Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, zahlt mindestens 240 Euro Ersatzmaut – im schlimmsten Fall drohen bis zu 3.000 Euro im Verwaltungsstrafverfahren. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Vignette stehen dazu in keinem Verhältnis.

    Die wichtigsten Takeaways:

    • Kaufen Sie die Vignette vor Reiseantritt – am besten digital
    • Achten Sie auf die korrekte Anbringung der Klebevignette
    • Prüfen Sie bei der Digitalen Vignette das eingetragene Kennzeichen
    • Vergessen Sie nicht die Sondermautstrecken
    • Zahlen Sie die Ersatzmaut fristgerecht, um höhere Strafen zu vermeiden
    • Ignorieren Sie Strafbescheide niemals – auch nicht als ausländischer Autofahrer

Jetzt handeln: Vignette rechtzeitig besorgen

Planen Sie eine Reise nach oder durch Österreich? Dann besorgen Sie sich jetzt Ihre Vignette und fahren Sie sorgenfrei. Die Digitale Vignette können Sie bequem online auf [asfinag.at](https://www.asfinag.at) oder über die ASFINAG-App kaufen. Denken Sie daran: 18 Tage Vorlaufzeit beim Online-Kauf einplanen!

Haben Sie bereits einen Strafbescheid erhalten oder Fragen zur Vignettenp

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